Wer trägt die Kosten eines Feuerwehreinsatzes?

Hallo liebe Leser,

oftmals werden wir in unserer Freizeit darauf angesprochen, wer eigentlich die Kosten eines Feuerwehreinsatzes zahlt. Da wir finden, dass hier jeder wissen sollte, wie das geregelt ist haben wir hier für Euch ein paar Informationen aus verschiedenen Quellen zusammengestellt. Vor Allem wollen wir damit verhindern, dass jemand nicht die 112 wählt, weil er Angst hat die Kosten nicht tragen zu können. Denn das sollte niemals der Fall sein, lieber einmal zu oft angerufen.

Vorab weisen wir der Vollständigkeit halber noch darauf hin, dass die hier erwähnten Informationen keine rechtliche Bindung haben.

 

„Wenn es brennt, ist schnelle Hilfe erforderlich. Über den kostenlosen Notruf 112 wird die Feuerwehr alarmiert. Es ist unsere Pflicht, bei drohender Gefahr für Mensch, Tier, Umwelt und erhebliche Sachwerte, die Feuerwehr zu rufen. Wer aus Angst vor möglicher Kostentragung eine Gefahr nicht meldet, handelt ordnungswidrig.“ 1

„Die Frage des Kostenersatzes ist in den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer festgelegt und unterscheidet sich von Land zu Land leicht. Grundsätzlich gilt aber, dass die Gemeinden für einen Großteil der Feuerwehreinsätze keine Rechnungen ausstellen. Einsätze, die der Rettung von Menschen dienen, werden in der Regel von der Allgemeinheit getragen. Auch wenn ein unverschuldeter Notfall – zum Beispiel ein technischer Defekt –  die Ursache für den Einsatz ist, muss man sich meistens keine Sorgen machen.
Kommunen können aber z.B. die Kosten für Einsätze einfordern, die im Zusammenhang mit Fahrzeugen, wie z.B. bei Autounfällen, entstanden. Dazu zählen auch die Kosten für die Räumung der Unfallstelle.  Problematisch kann das für den Verursacher dann werden, wenn diese Kosten nicht von seiner Versicherung übernommen werden – zum Beispiel wegen grob fahrlässigen Verhaltens.“2


In Bayern regelt der Artikel 28 des bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) den „Ersatz von Kosten“. Darin sind alle Fälle aufgeführt, für die auch eine Kostenerstattung geltend gemacht werden dürfen.
„Kostenersatz kann demnach verlangt werden

- für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlasst war, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
- für sonstige Einsätze im technischen Hilfsdienst, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen,
- für aufgewendete Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben,
- für Einsätze, die durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Gefahr veranlasst waren,
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr oder bei Falschalarmen, die durch eine private Brandmeldeanlage ausgelöst wurden,
- wenn ein Sicherheitsdienst einen Notruf trotz fehlender Anhaltspunkte für die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes weitergeleitet hat und keine Tätigkeit zur unmittelbaren Rettung oder Bergung von Menschen erforderlich war,
- für das Ausrücken einer alarmierten Feuerwehr zu einem Einsatz, für den die Gemeinden der eingesetzten Feuerwehren die Aufwendungen ersetzt verlangen können, deren eigenes Tätigwerden aber nicht erforderlich geworden ist,
- für Sicherheitswachen.“3


Weitere Informationen hierzu finden Sie direkt im Gesetz unter folgendem Link: https://bit.ly/3oZBA9p


„Grundsätzlich gilt also: muss die Feuerwehr wegen eines Brandes ausrücken, zahlt den Einsatz der Steuerzahler. Es sei denn, das Feuer geht auf Vorsatz (beispielsweise Brandstiftung) oder grobe Fahrlässigkeit zurück. Anders etwa bei Einsätzen im Rahmen eines Verkehrsunfalls oder auch eines Gebäudeschadens, der nicht durch Feuer verursacht wurde. Hier wird der Inhaber der beschädigten Sache, die einen Feuerwehreinsatz notwendig gemacht hat, zur Kasse gebeten. Stichwort Gefährderhaftung. Meist wird diese Forderung dann aber entweder von der eigenen entsprechenden Versicherung übernommen oder aber der des Schadensverursachers.“4

Zusammenfassend lässt sich sagen, WÄHLEN SIE IN EINEM NOTFALL IMMER DIE 112!!!

 

Quellen:

1https://www.haus-und-grund.com/feuerwehreinsatz_10-2019.html
2https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/muss-man-feuerwehreinsaetze-selbst-bezahlen
3https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/70554245282
4https://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-zahlt-den-Feuerwehreinsatz-article19457816.html

Photo by Matt Chesin on Unsplash



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