In der Bekanntmachung des LRA Neumarkt vom 22.12.2020 werden Details zum heuer gültigen "Böllerverbot" in Landkreis Neumarkt genannt.
Hier ist für Pilsach auch eine zusätzliche Einschränkung benannt, die wir hier gerne nochmal teilen möchten.
Zusätzlich zum bereits allgemein bestehenden Böller-Verbot ist verboten, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne von § 3a des Sprengstoffgesetzes (SprengG) mit sich zu führen oder abzubrennen.
In der Gemeinde Pilsach ist hier explizit genannt:
Hauptstraße zwischen Einmündung in die B299 und Kreuzung mit der Raiffeisenstraße (Nähe Gasthaus Siegert)
Nach unserer Ansicht müsste es sich also um diesen Bereich hier handeln:
Weitere Infos unter: https://www.landkreis-neumarkt.de/hp123770/Bekanntmachung-des-Landratsamtes-Neumarkt-i-d-OPf-vom-22-12-2020.htm